finanziell unabhaengig

Offenbachs Finanzen in eigener Hand

Offenbach sollte selbst über seine Finanzen entscheiden können. Dies ist aber weitgehend gar nicht mehr möglich, weil die Finanzierung und die Gesetze von Bund und Land Offenbach wie andere Kommunen in zu starre Korsette zwängen. Hier muss endlich eine Kehrtwende hin zu mehr Selbstverwaltung und Selbstbestimmung in finanziellen Fragen stattfinden.

Notwendig auf Bundesebene ist zudem eine gerechtere Steuerpolitik, die hohe Einkommen und auch Vermögen besonders zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben heranzieht. Wir fordern auf Bundesebene eine „Millionär*innensteuer“, die direkt den Länder- und Kommunalhaushalten zugutekommt.

Offenbach muss gemeinsam mit den anderen Kommunen lauter denn je dafür eintreten, dass Bund und Land gemäß dem Konnexitätsprinzip die vollen Umsetzungskosten für die von ihnen auferlegten Pflichtaufgaben übernehmen!

Die Kommunen müssen finanziell so ausgestattet sein, dass sie ihre Infrastruktur selbst erhalten und weiterentwickeln können, ohne durch ihre Abhängigkeit von Fördermitteln dabei gegängelt zu werden und in Konkurrenz zueinander treten zu müssen.

Anstatt wie lange Jahre üblich Grundstücke zur Erzielung von Einnahmen zu verkaufen, darf die Stadt ihre Grundstücke nur noch in Erbpacht vergeben. Nur so bleibt ihre Handlungsfähigkeit auch für zukünftige Generationen gesichert.

Unterbietungswettbewerbe bei der Grund- und Gewerbesteuer sind ebenso abzulehnen wie der faktische Zwang für notleidende Kommunen, die Belastungen ihrer Einwohner als einzige verfügbare Stellschrauben grenzenlos zu erhöhen. Eine moderate Anhebung des Gewerbesteuersatzes auf das Frankfurter Niveau, um eine Senkung der Grundsteuer B zu ermöglichen, halten wir hingegen für angemessen.

Die Linke fordert:

  • die moderate Anhebung der Gewerbesteuer zur Senkung der Grundsteuer B.
  • den Verzicht auf den Verkauf städtischer Grundstücke und stattdessen die ausschließliche Vergabe in Erbpacht.
  • Der Magistrat muss sich bei Bund und Land dafür einsetzen, dass alle übertragenen Pflichtaufgaben aufwandsgerecht bezahlt werden.